Krankenkasse
Wir rechnen unsere Lieferungen und Leistungen für Inkontinenzprodukte mit allen Krankenkassen, der IV und der SUVA direkt ab.
Die ärztliche Verordnung, das Rezept, ist die Voraussetzung für die direkte Kassenabrechnung.
Wir liefern auch selbstverständlich alle Produkte rezeptfrei unter direkter Rechnungsstellung an den Betroffenen.
Preisbasis bilden die durch die Hersteller offiziell gemeldeten Publikumspreise inkl. MWST.
Gegenüber den Krankenkassen wird gemäss Liste für Mittel- und Gegenstände (MiGeL/KLV) Kapitel 15 abgerechnet.

